Probenehmer werden (für Trinkwasser, Legionellen)

Durch Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung sind viele Hauseigentümer und Hausverwaltungen in der Pflicht das Trinkwassersystem auf Legionellen untersuchen zu lassen. Labore sind bundesweit auf Probenehmer angewiesen, damit die Untersuchungspflicht umgesetzt werden kann.

Viele Dienstleister im Bereich der Wohnungswirtschaft haben daher den Probenahme-Service in ihre Leistungen mit aufgenommen (Hausverwaltungen, Handwerk, Abrechnungsdienstleister, etc.).

▶ Als unpartleiche Probenehmer können auch Sie in enger Zusammenarbeit mit uns diesen zusätzlichen Service anbieten.

Unterstützen Sie als Probenehmer bei der bundesweiten Legionellenüberprüfung.

Probenehmer werden Trinkwasser, Legionellen

Verpflichtung zum Legionellentest

Mehr als zwei Millionen Mehrfamilienhäuser sind in ganz Deutschland von der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die erstmalig am 1. November 2011 in Kraft getreten war, betroffen. In regelmäßigen Abständen (einjährig bis alle drei Jahre) ist die Überprüfung auf Legionellen im Trinkwasser für viele Gebäudeeigentümer notwendig geworden. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf bei den Hauseigentümer und Verwaltungen.

Lassen Ihre Mitarbeiter zu geschulten Probenehmern ausbilden und erhalten Sie dadurch die Möglichkeit den Bedarf bei den Hausverwaltungen und Eigentümern gemeinsam mit uns zu decken.

Als spezialisierte Fachfirma streben Sie eine kontinuierlichen Verbesserung Ihres Angebots an?  Sie wollen Ihren Kunden bestes Wissen und Handwerk bieten?

  • Wir schulen Sie zum Probenehmer, sollten Sie noch kein entsprechendes Zertifikat besitzen
  • Als Fachmänner/Probenehmer vor Ort nutzen Sie die Chance am Markt
  • Wir eröffnen Ihnen ein neues Geschäftsfeld und vermitteln Ihnen neue Kunden
  • Generieren Sie durch Wasseruntersuchungen Umsatz bei jeder Probenahme
  • Wir übernehmen für Sie die Rundum-Betreuung (Schulung, Logistik, Analytik, Kundenkontakt
 
▶  Fazit: Unser Komplett-Angebot bietet Ihnen den vollen Service!

💡 Gut zu wissen: Gebot der Unparteilichkeit

Das Gebot der Unparteilichkeit/Unabhängigkeit bei der Untersuchung besteht. Dies bedeutet, dass z.B. Wohnungsverwalter nicht ihre betreuten Objekte selbst untersuchen dürfen oder Sanitärunternehmen nicht die Objekte beproben, für die sie generell die Wartung vornehmen. Wir prüfen immer gemeinsam mit unseren Partnern, ob die Unparteilichkeit gegeben ist.